22 von D.________ beim Beschuldigten hatte sie im Vergleich zum N.________ – in welchem sie sich vorher aufgehalten hatte – eine geeignetere Unterkunft. Die Art und Weise der Herbeiführung ist aus der Situation heraus entstanden. Der Beschuldigte hat sich nicht aktiv mit C.________ in Verbindung gesetzt, sondern wurde vom N.________ kontaktiert und um Hilfe gebeten. Es war ein geringes Mass an krimineller Energie vorhanden. Der Beschuldigte hat als Gehilfe die Tat von C.________ lediglich gefördert, indem er ihm für einige Tage Unterkunft gewährt hat.