Zur Frage des Gerichtsstandes und des anwendbaren Rechts ist auf Art. 3 StGB hinzuweisen, wonach das Territorialitätsprinzip gilt. Daraus ergibt sich, dass das ausländische Recht nicht als lex mitior angewandt werden kann (TRECHSEL/VEST, in: TRECHSEL/PIEHT (Hrsg.), StGB Kommentar, 2. Aufl. 2013, N. 2 zu Art. 3; Urteil des Bundesgerichts 6B_137/2012 vom 12.7.2012). Gemäss Art. 3 Abs. 1 StGB ist dem Schweizerischen Strafgesetzbuch unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder ein Vergehen begeht.