13.1. Theoretische Ausführungen Betreffend die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand von Art. 220 StGB und der Gehilfenschaft nach Art. 25 StGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 989 f., S. 25 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung).