Er zeigte sich im Laufe des Verfahrens kritischer und hinterfragte sein Handeln ehrlich. Er empfindet sein Handeln rückblickend als Fehler und meinte, dass er so etwas mit dem heutigen Wissensstand nicht mehr machen würde (pag. 229, Z. 150; pag. 223, Z. 47 ff). Die Aussagen des Beschuldigten decken sich ferner mit jenen der Auskunftspersonen/Zeugen, welche ebenfalls gleichbleibend, widerspruchsfrei und glaubhaft sind.