Der Beschuldigte belastet sich teilweise selbst, gibt die ihn betreffenden Umstände ehrlich zu und untermauert seine Schilderungen mit zahlreichen Gedanken und gibt nachvollziehbare Beweggründe für sein Handeln bekannt. Er versuchte auch nicht, die ihm zum Teil vorher gar nicht bekannten Taten von C.________ oder seine eigenen zu bagatellisieren. Es sind keine Widersprüche oder Unklarheiten in seinen Aussagen erkennbar. Vielmehr sagte der Beschuldigte wiederholt gleichbleibend aus, ohne seine Beteiligung am Ganzen herunterzuspielen. Er zeigte sich im Laufe des Verfahrens kritischer und hinterfragte sein Handeln ehrlich.