In Bezug auf die Bewegungsfreiheit von D.________ ist zusätzlich auf die polizeiliche Observation hinzuweisen. Dieser ist ebenfalls zu entnehmen, dass sich D.________ frei bewegen konnte (pag. 139 ff.). Den Fotografien im Observationsbericht ist ferner zu entnehmen, dass D.________ altersgerecht und wetterentsprechend gekleidet war sowie einen guten gesundheitlichen Eindruck machte. 12.4. Zusammenfassend schliesst sich die Kammer der stimmigen Würdigung der Vorinstanz an.