und C.________ ein Thema gewesen. Man sei aber der Meinung gewesen, dass C.________ ins Männerhaus gehen würde (G.________: pag. 289, Z. 103 ff.; H.________: pag. 309, Z. 82 ff.; pag. 327, Z. 231 ff.). Insofern ist glaubhaft dargetan, dass zum Zeitpunkt als C.________ bei H.________ gewesen ist, der Kontakt zum Beschuldigten noch nicht hergestellt worden war. H.________ bestätigte auch mehrfach, den Beschuldigten nicht zu kennen (pag. 311, Z. 124 ff.; pag. 317, Z. 26). Dass der Beschuldigte erst später mit C.________ in Verbindung getreten ist, bestätigten auch die Bewohner des N.___