Richtig versteckt habe er sich nicht. Er sei gelegentlich in die Stadt gegangen oder sie seien einmal zusammen auf den Spielplatz. Er gehe davon aus, dass der Beschuldigte C.________ die Chance habe geben wollen, die Sache zu regeln und ihn daher bei ihm habe wohnen lassen (pag. 371, Z. 84 ff.). C.________ habe nicht allzu bedrückt gewirkt. Er sei ausgeglichen gewesen, nicht nervös und auch nicht gestresst (pag. 373, Z. 120 ff.). D.________ habe den Kontakt zu anderen Kindern stark gesucht. Die ganze Entwicklung von D.________ sei altersentsprechend gewesen. Sie sei aber auch etwas speziell gewesen.