353, Z. 21 ff.). D.________ habe sich normal und «läbig» verhalten. Sie habe auch mit den Kindern des Beschuldigten gespielt. Ihm sei nichts spezielles an ihr aufgefallen. C.________ habe eher einen wirren Eindruck gemacht. Er habe sich aber immer vernünftig mit seiner Tochter und im Haushalt verhalten (pag. 353, Z. 34 ff.). Es sei keine Gewalt gegenüber D.________ verübt worden. Im Gegenteil, C.________ sei eher antiautoritär gewesen (pag. 355, Z. 66 ff.). 11.3. Aussagen von L.________ L.________ wurde von der Polizei am 19.2.2014 als Auskunftsperson befragt. Sie gab zu Protokoll, dass sie im N.________ wohne. Das N._____