11 von der Mutter und ihren Suchtmittel-Problemen geschützt werde (pag. 299, Z. 129 ff.). Sie wisse nicht, wie C.________ zum Beschuldigten gekommen sei. Der Beschuldigte sei im N.________ bekannt. Sie wisse aber nicht, wie der Kontakt zum N.________ zustande gekommen sei. Sie habe gegenüber C.________ auch das N.________ und den W.________ erwähnt (pag. 301, Z. 167 ff.). 11.2. Aussagen von K.________ K.________ wurde am 6.2.2014 polizeilich als beschuldigte Person einvernommen.