11. Aussagen weiterer Auskunftspersonen/Zeugen 11.1. Aussagen von G.________ G.________ führte in der polizeilichen Einvernahme vom 5.3.2014 als Auskunftsperson aus, dass sie den Beschuldigten zwar kenne, jedoch nur noch losen Kontakt zu ihm habe (pag. 285, Z. 11 ff.). C.________ kenne sie über H.________. Er habe C.________ in den Ferien in Italien kennen gelernt. Details seien ihr aber nicht bekannt (pag. 287, Z. 40 ff.). An einem Treffen mit C.________ habe dieser sehr viel und wirr gesprochen.