9.3. Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet hingegen, an der Entführung von D.________ in Deutschland beteiligt gewesen zu sein, sowie von der Entführung gewusst zu haben (vgl. pag. 955, S. 8 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Bestritten ist ferner ob, bzw. ab wann der Beschuldigte gewusst hat, dass C.________ kein Sorgerecht für D.________ hat. 10. Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz Die Vorinstanz ging von folgendem Beweisergebnis aus (pag. 981, S. 21 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung):