9 werden konnte. Gegen die anderen in der Schweiz involvierten Personen, welche C.________ mit seiner Tochter (teilweise sogar in Kenntnis des deutschen Haftbefehls) beherbergt haben oder mit ihm Kontakt hatten (Auskunftspersonen/Zeugen), wurden aus unbekannten und für die Kammer nicht nachvollziehbaren Gründen keine Strafverfahren eröffnet. 9. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt