95 f.). Das bayrische Landeskriminalamt konnte nach vier Monaten erstmals seine Spur mithilfe einer IP-Adresse, welche durch C.________ benutzt worden ist, nach P.________(Ortschaft) an der O.________(Strasse), dem Wohnsitz des Beschuldigten, nachverfolgen. Daraufhin wurde dessen Domizil ab dem 5.2.2014 observiert (pag. 137 ff.). Aufgrund der stipulierten möglichen Gefahr einer Tötung des Kindes sowie der angeblich gewalttätigen Zielperson C.________, wurde entschieden, die Anhaltung vom 6.2.2014 im öffentlichen Raum durchzuführen. Kurz vor der Anhaltung hielten C.__