_ machte verschiedene Verfahren vor deutschen Gerichten hängig, um das Sorgerecht für D.________ zu erhalten. Nachdem D.________ bereits am 22.5.2012 durch die Behörden an die Kindsmutter zurückgebracht werden musste, weil sich C.________ geweigert hatte, sie zurückzugeben, hatte dieser keinen Umgang mehr mit D.________ (pag. 711 ff., Urteil des Amtsgerichts Q.________/DE vom 1.12.2014). Nach einem abgebrochenen gerichtlichen Sorgerechtsstreit entriss C.________ am 28.9.2013 in Q.________/DE gegen 17.00 Uhr auf offener Strasse D.________ der hochschwangeren Mutter E.____