Der Beschuldigte wurde am 6.2.2014 kurze Zeit nach der polizeilichen Anhaltung erstmals als Auskunftsperson ausschliesslich wegen Entziehung von Unmündigen einvernommen (pag. 197 ff.). Während dieser Einvernahme nahmen die beteiligten Polizisten mit der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland Kontakt auf, woraufhin der Beschuldigte neu als beschuldigte Person weiterhin ausschliesslich wegen Entziehung von Unmündigen befragt und ihm die vorläufige Festnahme bekannt gegeben wurde (pag. 199, Z. 63 ff.).