3. Dem Angeschuldigten seien folgende Entschädigungen auszusprechen: 5 a) CHF 6'118.20 für seine Verteidigungskosten in erster Instanz und CHF 1'825.20 in zweiter Instanz; b) CHF1'934.40 für seine wirtschaftlichen Einbussen; c) CHF 7'000.00 als Genugtuung für die 35 Tage U-Haft. 4. Das DNA-Profil des Angeschuldigten sei sofort zu löschen.