3. Oberinstanzliche Beweismassnahmen Im Hinblick auf die Hauptverhandlung vom 12.8.2016 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 25.7.2016 (pag. 1086) und ein Bericht über die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten vom 18.7.2016 eingeholt (pag 1081 ff.). 4. Anträge der Parteien Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12.8.2016 stellte und begründete der stellvertretende Generalstaatsanwalt Schmutz die folgenden Anträge (pag. 1090): I. A.________ sei schuldig zu erklären