4 Rechtsanwalt B.________ erklärte mit Schreiben vom 4.3.2016 namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend Beschuldigter) frist- und formgerecht die Anschlussberufung. Rechtsanwalt B.________ beschränkte die Anschlussberufung auf den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zum Entziehen von Unmündigen sowie die darauffolgende Verurteilung zu einer Geldstrafe und zur Bezahlung von Verfahrenskosten.