Der Arrest wiegt damit nicht schwerer als beispielsweise eine Einschliessung den Tag über oder für eine längere Dauer. Eine mildere Sanktion, wie der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Verweis, wäre angesichts des Verhaltens des Beschwerdeführers nicht ausreichend gewesen, da die Eskalation und die Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer nicht an die Anweisungen des Personals halten wollte, ein sofortiges Intervenieren der Sicherheitsdienstes notwendig machte. Der kurzzeitige übernächtliche Arrest steht sodann in einem angemessenen Verhältnis zum wichtigen Ziel, einen geordneten Anstaltsbetrieb sicherzustellen.