Der Arrest stellt an sich eine stark in die persönliche Freiheit eingreifende Massnahme dar, wurde vorliegend aber in zeitlich milder Form verfügt. Im Vergleich zum gesetzlichen Rahmen von 21 Tagen dauerte der Arrest nur kurz und wurde ausserdem hauptsächlich über Nacht vollzogen, welche auch sonst unter Einschluss in der Zelle hätte verbracht werden müssen. Der Arrest wiegt damit nicht schwerer als beispielsweise eine Einschliessung den Tag über oder für eine längere Dauer.