Die Kammer legt sich allerdings auch hier eine gewisse Zurückhaltung auf, da die Justizvollzugsanstalt St. Johannsen in örtlicher und sachlicher Hinsicht die Behörde ist, die der Streitsache am nächsten ist. Sie ist daher am besten geeignet, die Verhältnismässigkeit der Massnahme im Einzelfall zu beurteilen.