Umstritten ist, ob der vom Beschwerdeführer abgesessene Arrest von 18 Stunden rechtmässig verfügt wurde. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Sachverhalt korrekt abgeklärt wurde, ob die provisorische Anordnung des Arrests ohne 3 vorgängige Anhörung des Beschwerdeführers zulässig war und ob das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt wurde.