4. Am 21. November 2016 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 18. Oktober 2016 und stellte folgende Anträge (vgl. amtliche Akten SK 16 406, pag. 1 ff.): «(…) die Aufhebung der angefochtenen Verfügungen vom 10. und 11. Juli 2016 im Sinne der nachfolgenden Überlegungen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In prozessualer Hinsicht wird die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Ernennung des hier Unterzeichnenden zum unentgeltlichen Rechtsbeistand beantragt.»