1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) befindet sich im Massnahmenvollzug in der Justizvollzugsanstalt St. Johannsen (früher: Massnahmenzentrum St. Johannsen). Mit provisorischer Arrest-Verfügung vom 10. Juli 2016 wurde der Beschwerdeführer ab 17:55 Uhr in den vorläufigen Arrest versetzt. Am 11. Juli 2016 erliess die Justizvollzugsanstalt St. Johannsen eine Disziplinarverfügung gegen den Beschwerdeführer, mit welcher eine Arreststrafe von 18 Stunden ausgesprochen wurde. Am 11. Juli 2016 um 11:55 Uhr wurde der Beschwerdeführer aus dem Arrest entlassen (vgl. amtliche Akten 2016.POM.378, pag. 3 ff.).