19 1. zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 18‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt. 2. zu 2/3 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘500.00 (exkl. Kosten der amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 3‘000.00. 3. zu 2/3 der Kosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens von CHF 3‘000.00 (exkl. Kosten der amtlichen Verteidigung), ausmachend CHF 2‘000.00.