Es handelt sich dabei vielmehr um die Kosten der aufgrund des kassatorischen Entscheids des Bundesgerichts zu wiederholenden Verfahrenshandlungen. Die auf CHF 1‘000.00 bestimmte Gerichtsgebühr ist daher – entgegen den Anträgen der Parteien – vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten durch Fürsprecher B.________ im Neubeurteilungsverfahren. Den Beschuldigten treffen diesbezüglich weder Rück- noch Nachzahlungspflichten. Fürsprecher B.________ führt in seiner Kostennote vom 31. März 2017 (pag. 670 ff.)