Eventualiter sei ihm Gelegenheit zu geben, eine revidierte Kostennote einzureichen. Es stellt sich die Frage, ob die Höhe der Entschädigung des amtlichen Verteidigers für das erstinstanzliche Verfahren materiell überhaupt Gegenstand des Neubeurteilungsverfahrens ist. Rechtsanwalt Bevilacqua hat in eigenen Namen kein Rechtsmittel (Beschwerde in Strafsachen) gegen die Bemessung der amtlichen Entschädigung erhoben und in der namens des Beschuldigten erhobenen Beschwerde lediglich die Rückweisung der Sache zu neuem Entscheid «über die Verteilung der Verfahrens- und Parteikosten» beantragt (pag.