12 15. Erwägungen der Kammer 15.1 (Keine) Vorgaben des Bundesgerichts Das Bundesgericht macht der Kammer in seinem Rückweisungsentscheid keine expliziten Vorgaben in Bezug auf die Kostenliquidation. 15.2 Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens 15.2.1 Verfahrenskosten Fällt die Rechtsmittelinstanz selber einen neuen Entscheid, so befindet sie darin auch über die von der Vorinstanz getroffene Kostenregelung (Art. 428 Abs. 3 StPO).