Die Verteidigung ist demgegenüber der Auffassung, dies sei unzulässig, weil es im Vergleich zum aufgehobenen Urteil im Ergebnis zu einer schärferen Bestrafung führe. Das Bundesgericht habe hierzu aber verbindlich festgehalten, dass eine strengere Bestrafung des Beschuldigten nicht zulässig sei.