8. Standpunkte der Parteien im Neubeurteilungsverfahren Mit Blick auf die Erwägungen des Bundesgerichts sind sich die Parteien darin einig, dass einerseits das Verfahren hinsichtlich des Anklagekomplexes „Einbruchdiebstahl vom 13./14. Juni 2013 in das Vereinslokal der D.________-Gesellschaft“ einzustellen ist und andererseits erneut ein Schuldspruch wegen Raubes, mehrfach begangen am 30. November 2013 und am 12. Dezember 2013, zu erfolgen hat (vgl. Anträge, E. I.4. hiervor, und jeweilige Begründungen, pag. 628 und 650). Unterschiedlicher Auffassung sind die Parteien in Bezug auf die Strafzumessung und die Kostenliquidation.