Die durch Wegnahme erlangten Fanartikel hatten entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht nur einen ideellen Vorteil oder Nutzen, sondern sehr wohl auch einen wirtschaftlichen Wert: Die Täter konnten sich nämlich auf diese Weise die Auslagen für den legalen Erwerb der Artikel (z.B. im Fanshop der gegnerischen Mannschaft) sparen; - Die Attacken gegen den EHC Olten-Fan C.________ und die Langnauer Fans E.________ und F.________ erfolgten beide Male relativ spontan und auch ohne dass von Anfang an klar festgestanden wäre, was man entwenden wollte. Weder der Beschuldigte noch I.________ konnten konkret sagen, worauf sie aus gewesen waren. Gemäss I.__