98) hinaus folglich noch ein paar weitere Wochen (bis zum nächsten Heimderby) in ihrem Besitz gehabt bzw. haben müssen. An den Gegenständen wurde somit ein auf lange Dauer angelegter neuer Gewahrsam begründet. Angesichts dieser Umstände ist es mitnichten so, dass niemand ein wirkliches Interesse an den Gegenständen gehabt hätte, wie die Vorinstanz festhält (pag. 443); - Die durch Wegnahme erlangten Fanartikel hatten entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht nur einen ideellen Vorteil oder Nutzen, sondern sehr wohl auch einen wirtschaftlichen Wert: