Der Schal wurde von J.________ im Auto mitgeführt und erst nach mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei 2 ½ Monate nach der Tat wieder herausgegeben. Wenn der Beschuldigte und seine Kollegen die Fahnen, wie sie selbst behaupteten (Aussagen des Beschuldigten pag. 400 Z. 11 ff., Aussagen K.________ pag. 123 Z.66 ff.), bei einem Derby im eigenen Fansektor den gegnerischen Fans hätten präsentieren wollen, hätten sie diese über den 22. Dezember 2013 (Datum der Sicherstellung der Fahnen durch die Polizei, pag. 98) hinaus folglich noch ein paar weitere Wochen (bis zum nächsten Heimderby) in ihrem Besitz gehabt bzw. haben müssen.