Der Beschuldigte und seine Mittäter verfügten über die Gegenstände, wie wenn sie ihnen gehört hätten. Allein daraus ergeben sich ein nicht nur vorübergehender, sondern auch dauernder Aneignungswille und damit auch eine Bereicherungsabsicht. Von einer unerwünschten Nebenfolge kann nicht die Rede sein; - Die erbeuteten Fanartikel wurden von den Langenthaler Fans auch nicht nur mit dem Ziel entwendet, die andern zu ärgern: Die Täter nahmen die Fahnen mit nach Hause und versteckten sie dort sogar. Der Schal wurde von J._____