4.2 Anträge des Beschuldigten (pag. 649 ff.): Der Beschuldigte stellte in Bezug auf Einstellung und Schuldsprüche identische Anträge wie die Generalstaatsanwaltschaft (vgl. Ziff. I.1. und 2. seiner Anträge). Weiter beantragte er, er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen wie folgt zu verurteilen: «[...] 5 1. zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu einem Tagessatz von Fr. 60.00, ausmachend total Fr. 18‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 2 Jahren;