2. zu einer Busse von Fr. 1‘800.00. (unbedingt). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf 30 Tage anzusetzen; 3. zur Bezahlung des oberinstanzlichen Neubeurteilungsverfahrens im Umfang von zwei Dritteln (inkl. einer angemessenen Gebühr von CHF 700.00 gemäss Art. 21 VKD). II. Es seien die weiteren Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung, Löschung DNA-Profil etc.).»