2. A.________ sei schuldig zu sprechen des Raubes, mehrfach begangen 2.1 am 30.11.2013, ca. 20:00 Uhr, in Langenthal, z. N. von E.________ und F.________; 2.2 am 12.12.2013, ca. 22:40 Uhr, in Langenthal, z. N. von C.________ und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu einem Tagessatz von Fr. 60.00, ausmachend total Fr. 16‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 2 Jahren;