2. Urteil des Bundesgerichts 6B_776/2016 Mit Urteil 6B_776/2016 vom 8. November 2016 hiess das Bundesgericht die gegen das obgenannte Urteil gerichtete Beschwerde des Beschuldigten/Berufungsführers (nachfolgend: Beschuldigter) teilweise gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück, soweit es auf die Beschwerde eintrat (pag. 603 ff.).