5. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland zur Prüfung allfälliger Massnahmen betreffend den minderjährigen Sohn K.________ (nur Dispositiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist)