2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. II. A.________ wird schuldig erklärt: der versuchten Veruntreuung, begangen am 20. Juni 2014 in J.________(Ortschaft) z.N. von G.________. III. 1. Bezüglich der bei A.________ mit Verfügung des Amtes für Straf- und Massnahmenvollzug vom 25.02.2014 aufgeschobenen Reststrafe von 3 Monaten und 30 Tagen wird die Rückversetzung in den Strafvollzug angeordnet. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Rückversetzungsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.