Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland, Aarberg, wird zur Prüfung allfälliger Massnahmen betreffend den minderjährigen Sohn K.________ über den Ausgang des Verfahrens informiert. 21 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 12. August 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ freigesprochen wurde: