Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten vor oberer Instanz durch Fürsprecherin B.________ wird gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 10. April 2017 (pag. 377) bestimmt. Mit Blick auf die Ausführungen der Verteidigung im Schreiben vom 23. Oktober 2017 wird der Stundenaufwand auf insgesamt 14.50 Stunden angepasst (vgl. pag. 390). Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern 3/4 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 3‘324.15, ausmachend CHF 2‘493.15, zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.