Die bedingte Entlassung der Beschuldigten ist daher zu widerrufen und sie ist für die Reststrafe von 3 Monaten und 30 Tagen in den Strafvollzug zurückzuversetzen. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Rückversetzungsverfahren von je CHF 300.00 werden der Beschuldigten auferlegt.