Die zunächst auf den 29. März 2016 angesetzte erstinstanzliche Hauptverhandlung musste aufgrund des Gesundheitszustands der Beschuldigten verschoben werden (pag. 159 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. August 2016 schilderte die Beschuldigte, es gehe ihr gesundheitlich nicht sehr gut. Sie habe Bandscheibenvorfälle, die unterste Bandscheibe drücke auf den Ischiasnerv (pag. 273 Z. 1 ff.). Den Haushalt könne sie nur eingeschränkt machen. Sie könne nicht schwer heben oder sich bücken oder lange sitzen (pag. 273 Z. 35 f.).