Dem Arztzeugnis des Medizinischen Zentrums Biel vom 15. März 2016 und dem Schreiben der Verteidigung vom 21. März 2016 kann entnommen werden, dass die Beschuldigte aufgrund einer starken Verschlechterung ihrer chronischen Schmerzbeschwerden starke Analgetika benötigt. Diese Analgetika würden zu einer deutlichen Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten führen. Hinzu komme eine psychische Belastungsreaktion (pag. 152 ff.). Die zunächst auf den 29. März 2016 angesetzte erstinstanzliche Hauptverhandlung musste aufgrund des Gesundheitszustands der Beschuldigten verschoben werden (pag.