4) am 17.01.2014 wegen Diebstahls, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Busse von CHF 200.00. Gemäss Verfügung der ASMV vom 25.02.2014 wurde die Beschuldigte am 27.02.2014 bedingt entlassen unter Ansetzung einer Probezeit bis zum 26.02.2015 bei einer Reststrafe von 3 Monaten und 30 Tagen (pag. 236-240).