12. Täterkomponenten a) Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und zu den persönlichen Verhältnissen der Beschuldigten Folgendes aus (pag. 325 f., S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Beschuldigte ist mehrfach einschlägig wegen Vermögensdelikten bestraft (pag 86-88): 1) Am 23.01.2006 wegen Urkundenfälschung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu Gefängnis von 30 Tagen, bedingt vollziehbar, Probezeit 2 Jahre und einer Busse von CHF 300.00,