Zwar dürfte sich die Beschuldigte im Zeitpunkt der Tat in einem finanziellen Engpass befunden haben. Ihr stand jedoch insbesondere die Möglichkeit offen, das Fahrzeug G.________ zurückzugeben. Eine Verschuldensminderung unter dem Titel der Vermeidbarkeit ist mithin nicht angezeigt. Das subjektive Tatverschulden ist neutral zu werten. 11.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe als leicht zu bezeichnen.