1 StGB eine Referenzstrafe von 120 Strafeinheiten für folgenden Referenzsachverhalt vor (VBRS-Richtlinien 2014, S. 45): «Kassier eines Fussballvereins bedient sich in der Clubkasse (Bankkonto mit alleiniger Vollmacht) mit CHF 20‘000.00 zur Bezahlung seiner persönlichen Schulden». Bei einem Diebstahl eines Geräts im Wert von CHF 2‘000.00 in einem Elektronikfachgeschäft sehen die VBRS-Richtlinien eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien 2014, S. 46).